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Visum / Visa Белоруссия




Für ein Visum werden folgende Unterlagen benötigt

 

Der Reisepass soll „mindestens 3 Monate" über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite enthalten.

 

Reisepass dessen Gültigkeit über das Ende der Reise hinaus besteht und min. eine freie Seite beinhalten

Kinderreisepass für jedes Kind
, das im Pass der Eltern nicht eingetragen ist

ausgefüllter Visaantrag [Visumantrag Weißrussland PDF]

1 Passfoto (3,5x4,5)

 

Soll eine Privatreise über 30 Tage dauern, so ist eine durch die jeweilige Pass- und Visabehörde der belarussischen Miliz ausgestellte Einladung (Original) einer belarussischen einladenden Privatperson vorzulegen.

 

Für ein Touristenvisum wird eine Einladung in Original in Form von:

 

- eines belarussischen Reiseveranstalters, ausgestellt auf dem Briefkopf mit der Angabe der vollen Bezeichnung, Anschrift und Telefonnummer mit dem Dienststempel des Unternehmens

- oder -

- einer Kuranstalt, ausgestellt auf dem Briefkopf mit der Angabe der vollen Bezeichnung, Anschrift und Telefonnummer des Unternehmens, des Aufenthaltszwecks und der Aufenthaltsdauer des Ausländers, der Aufstellung der Dienstleistungen, der Bestätigung der Urlaubsscheckbuchung und der vollen oder teilweisen Vorzahlung, sowie der Verpflichtung der Kuranstalt zur Einhaltung der Aufenthaltsregeln des Ausländers in der Republik Belarus mit dem Dienststempel

- oder -

- eines Bürgers der Republik Belarus samt Kopien von Dokumenten, die sein Recht auf Gewährung der Dienstleistungen im Bereich Agrartourismus nachweisen.

 

bei einem Transitvisum
ist der Reisepass mit eingetragenem Visum des Ziel- oder Weiterreiselandes einzureichen. Mit dem Transitvisum darf man das Territorium der Republik Belarus in einer Richtung innerhalb von 48 Stunden durchreisen.

 

Gemäß dem Artikel 36 Kapitel 4 des Gesetzes der Republik Belarus „Über die rechtliche Lage der Ausländer und Staatenlosen in der Republik Belarus" vom 03.06.1993, soll sich ein Ausländer innerhalb von drei Tagen (außer Feier- und Festtagen) nach seinem Eintreffen in der Republik Belarus bei der Anmeldebehörde seines tatsächlichen Aufenthalts registrieren lassen, falls das Gesetz nichts anderes vorsieht. Die Anmeldebehörden in der Republik Belarus sind das zuständige Referat des Innenministeriums, lokale Innenbehörden sowie die Verwaltungen der Hotels. Die Ausländer dürfen nur dort wohnen, wo sie angemeldet sind.


Die gesamte Aufenthaltsdauer einer ausländischen Person in der Republik Belarus auf Grund eines Visums darf innerhalb eines Jahres unabhängig von der Visumsart 90 Tage nicht überschreiten. Soll der Aufenthalt in Belarus über 90 Tage dauern, so ist eine Aufenthaltsgenehmigung bei der entsprechenden lokalen Innenbehörde (Meldeamt) rechtzeitig (etwa 20 Tage vor Visaablauf) zu beantragen.

 

 

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